Wichtig

 

Home Sehr geehrte Dame,

sehr geehrter Herr,

 

im Hinblick auf ein gute Vorgehensweise für Sie, aber auch für mich, habe ich eine große Bitte an Sie:

 

Bitte kommen Sie möglichst frühzeitig zu Ihrem Steuerberater, insbesondere dann, wenn Sie etwas außergewöhnliches Vorhaben oder etwas Außergewöhnliches passiert ist.

Dies kann z. B. der Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, einer Beteiligung oder eines Fahrzeuges sein. Gleiches gilt für eine Schenkung oder Erbschaft.

 

Aber auch Steuerbescheide oder sonstige Bescheide des Finanzamtes oder anderer Behörden können bzw. sollten Anlass sein, Ihren Steuerberater frühzeitig aufzusuchen.

 

Nicht jede Frage kostet viel Geld. Viele Fragen lassen sich bereits "auf dem kleinen Dienstweg" klären.

 

Denn eine optimale Beratung kann wirklich nur geleistet werden, wenn "das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen ist."