Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr,
im Hinblick auf ein gute Vorgehensweise für Sie, aber auch für mich, habe ich eine große Bitte an Sie:
Bitte kommen Sie möglichst frühzeitig zu Ihrem Steuerberater,
insbesondere dann, wenn Sie etwas außergewöhnliches Vorhaben oder etwas
Außergewöhnliches passiert ist.
Dies kann z. B. der Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, einer
Beteiligung oder eines Fahrzeuges sein. Gleiches gilt für eine Schenkung
oder Erbschaft.
Aber auch Steuerbescheide oder sonstige Bescheide des Finanzamtes oder
anderer Behörden können bzw. sollten Anlass sein, Ihren Steuerberater frühzeitig
aufzusuchen.
Nicht jede Frage kostet viel Geld. Viele Fragen lassen sich bereits "auf dem kleinen Dienstweg" klären.
Denn eine optimale Beratung kann wirklich nur geleistet werden, wenn
"das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen ist."